Rechtsausschuss
Der Bezirksrechtsausschuss bearbeitet alle eingehenden Beschwerden und Proteste bis einschließlich Bezirksebene. Urteile sind innerhalb vier Wochen nach Eingang zu erstellen. Über jede Verhandlung ist ein Beschlussprotokoll zu führen.
Vorgehensweise
Alle eingehenden Proteste an den Bezirksrechtsausschuss haben eine Gebühr gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Bezirk Schwaben, die vorab auf das Bezirkskonto einzuzahlen sind. Die Kontodaten des Bezirkskontos kann beim Bezirksvorstand angefragt werden.
Im Übrigen gilt für Beschlüsse der Bezirksversammlung:
Einsprüche gegen Beschlüsse der Bezirksversammlung sind in erster Instanz an das Verbandsgericht des BSKV zu senden. Dazu sind die Regelungen der RVO zu beachten.

Als Bezirksvorsitzender ist Daniel Groß gemäß Bezirksordnung ebenfalls der Vorsitzende des Bezirksrechtsausschusses.